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	<title>Kommentare zu: Wahlgeheimniskrämerei</title>
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	<description>Nachdenken über Politik, Gesellschaft und Kirche.</description>
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		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-196</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 08:36:01 +0000</pubDate>
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		<description>Einen Unterschied gibt&#039;s natürlich φύσει, der Natur nach, nicht. Twitter ist nur so herrlich plakativ.

Bei meinem Telefon habe ich schon nach Hacks gesucht, um den Auslöserton abzustellen, habe aber nichts gefunden. Für Android müßte das aber doch schon jemand gemacht haben?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Einen Unterschied gibt&#8217;s natürlich φύσει, der Natur nach, nicht. Twitter ist nur so herrlich plakativ.</p>
<p>Bei meinem Telefon habe ich schon nach Hacks gesucht, um den Auslöserton abzustellen, habe aber nichts gefunden. Für Android müßte das aber doch schon jemand gemacht haben?</p>
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		<title>Von: fgeb</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-195</link>
		<dc:creator>fgeb</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 08:28:09 +0000</pubDate>
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		<description>Mir stellt sich die Frage, wo der Unterschied zwischen einem getwitterten Foto und eine per Mail, MMS, etc. verschickten Foto liegt? Also liegt das Problem doch eher in kleinen Fotoapparaten, die die geknipsten Bilder auch noch verschicken können. Polaroid gab es zwar früher, die Kamera war aber viel klobiger, lauter, langsamer...

BTW, gib es eigentlich ein Handy, bei dem man den vorgeschriebenen Fotosound abstellen kann?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mir stellt sich die Frage, wo der Unterschied zwischen einem getwitterten Foto und eine per Mail, MMS, etc. verschickten Foto liegt? Also liegt das Problem doch eher in kleinen Fotoapparaten, die die geknipsten Bilder auch noch verschicken können. Polaroid gab es zwar früher, die Kamera war aber viel klobiger, lauter, langsamer&#8230;</p>
<p>BTW, gib es eigentlich ein Handy, bei dem man den vorgeschriebenen Fotosound abstellen kann?</p>
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		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-194</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 07:23:46 +0000</pubDate>
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		<description>Mehr als konstruiert klingt auch, wie skrupulös die &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Bundeswahlordnung&lt;/a&gt; den Weg zwischen Wahlkabine und Urne regelt.

Die Gefahr ist aber tatsächlich weniger ein Wahlbetrug in mandatsrelevantem Umfang (da ist die Briefwahl bei weitem anfälliger) als Erpressungsszenarien, wie sie etwa im Hessischen Landtag der SPD unterstellt wurden (habe ich im Artikel verlinkt).

Adrian hat &lt;a href=&quot;#comment-187&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;in seinem Kommentar&lt;/a&gt; ja zurecht ergänzt, daß auf dieses Szenario zu zielen bereits jetzt (zusätzlich zum Schutz vor &lt;em&gt;staatlicher&lt;/em&gt; Einflußnahme) eine wichtige Funktion des Wahlgeheimnisses ist. Ich jedenfalls bin gerne bereit, in Sachen Wahlgeheimnis im Zweifel zu skrupulös zu regeln.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als konstruiert klingt auch, wie skrupulös die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html">Bundeswahlordnung</a> den Weg zwischen Wahlkabine und Urne regelt.</p>
<p>Die Gefahr ist aber tatsächlich weniger ein Wahlbetrug in mandatsrelevantem Umfang (da ist die Briefwahl bei weitem anfälliger) als Erpressungsszenarien, wie sie etwa im Hessischen Landtag der SPD unterstellt wurden (habe ich im Artikel verlinkt).</p>
<p>Adrian hat <a href="#comment-187">in seinem Kommentar</a> ja zurecht ergänzt, daß auf dieses Szenario zu zielen bereits jetzt (zusätzlich zum Schutz vor <em>staatlicher</em> Einflußnahme) eine wichtige Funktion des Wahlgeheimnisses ist. Ich jedenfalls bin gerne bereit, in Sachen Wahlgeheimnis im Zweifel zu skrupulös zu regeln.</p>
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	<item>
		<title>Von: Linkwertig: Politik, Feedburner, DRM, Twitter » netzwertig.com</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-193</link>
		<dc:creator>Linkwertig: Politik, Feedburner, DRM, Twitter » netzwertig.com</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 07:01:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-193</guid>
		<description>[...] » Wahlgeheimniskrämerei &#124; fxneumann [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] » Wahlgeheimniskrämerei | fxneumann [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: René Fischer</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-192</link>
		<dc:creator>René Fischer</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 20:04:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-192</guid>
		<description>Wahlbetrug durch Veröffentlichung von fotografierten Stimmzetteln? Sorry, aber das klingt mehr als konstruiert. Gähn!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wahlbetrug durch Veröffentlichung von fotografierten Stimmzetteln? Sorry, aber das klingt mehr als konstruiert. Gähn!</p>
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	<item>
		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-190</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 18:38:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-190</guid>
		<description>Der ganze Artikel macht nichts anderes, als zwischen formalen Kriterien und öffentlicher Meinungsäußerung zu trennen, weil das bei Twitter immer wieder durcheinander geworfen wurde.

§ 107c StGB hinsichtlich des Fotografierens auszulegen, traue ich mir als Nichtjurist nicht zu; aus dem Wortlaut heraus frage ich mich aber, welche »dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift« verletzt wird; einschlägig wäre wohl die &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Bundeswahlordnung in § 56&lt;/a&gt;:
&lt;blockquote&gt;
2) Der Wähler begibt sich in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlzelle aufhält.
&lt;/blockquote&gt;
(Nach § 56 (6) muß der Wahlzettel wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses auch nur zurückgewiesen werden, wenn außerhalb der Kabine das Wahlverhalten daraus hervorgeht.)
Daß Fotografieren nicht erlaubt ist, steht da explizit nicht, und es wird auch nicht darauf aufmerksam gemacht im Wahllokal.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der ganze Artikel macht nichts anderes, als zwischen formalen Kriterien und öffentlicher Meinungsäußerung zu trennen, weil das bei Twitter immer wieder durcheinander geworfen wurde.</p>
<p>§ 107c StGB hinsichtlich des Fotografierens auszulegen, traue ich mir als Nichtjurist nicht zu; aus dem Wortlaut heraus frage ich mich aber, welche »dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift« verletzt wird; einschlägig wäre wohl die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html">Bundeswahlordnung in § 56</a>:</p>
<blockquote><p>
2) Der Wähler begibt sich in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlzelle aufhält.
</p></blockquote>
<p>(Nach § 56 (6) muß der Wahlzettel wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses auch nur zurückgewiesen werden, wenn außerhalb der Kabine das Wahlverhalten daraus hervorgeht.)<br />
Daß Fotografieren nicht erlaubt ist, steht da explizit nicht, und es wird auch nicht darauf aufmerksam gemacht im Wahllokal.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Axel</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-188</link>
		<dc:creator>Axel</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 17:58:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-188</guid>
		<description>Du wirfst da zwei Sachen in einen Topf, nämlich einerseits die formalen Kriterien, denen eine Wahl entsprechen muss und zu denen das Wahlgeheimnis gehört (so wie die Gleichheit der Stimmen etc.), und andererseits die öffentliche Meinungsäußerung über sein Wahlverhalten.

Selbstverständlich verbietet das Wahlgeheimnis den Wählern etwas. So ist das Fotografieren und Veröffentlichen eines Wahlzettels ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis und ist aus diesen Gründen strafbar (§ 107c StGB):

Verletzung des Wahlgeheimnisses

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/107c.html

Etwas ganz anderes ist es, darüber zu sprechen. Das ist nicht &quot;Teil&quot; des formalen Wahlverfahrens - schließlich kann niemand überprüfen, ob du tatsächlich so gewählt hast - und deine persönliche Entscheidung. Sonst wären ja Exit Polls illegal...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Du wirfst da zwei Sachen in einen Topf, nämlich einerseits die formalen Kriterien, denen eine Wahl entsprechen muss und zu denen das Wahlgeheimnis gehört (so wie die Gleichheit der Stimmen etc.), und andererseits die öffentliche Meinungsäußerung über sein Wahlverhalten.</p>
<p>Selbstverständlich verbietet das Wahlgeheimnis den Wählern etwas. So ist das Fotografieren und Veröffentlichen eines Wahlzettels ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis und ist aus diesen Gründen strafbar (§ 107c StGB):</p>
<p>Verletzung des Wahlgeheimnisses</p>
<p>Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/107c.html">http://dejure.org/gesetze/StGB/107c.html</a></p>
<p>Etwas ganz anderes ist es, darüber zu sprechen. Das ist nicht &#8220;Teil&#8221; des formalen Wahlverfahrens &#8211; schließlich kann niemand überprüfen, ob du tatsächlich so gewählt hast &#8211; und deine persönliche Entscheidung. Sonst wären ja Exit Polls illegal&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Adrian Lang</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-187</link>
		<dc:creator>Adrian Lang</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 15:52:39 +0000</pubDate>
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		<description>Das Wahlgeheimnis soll nicht (nur) vor dem Staat schützen, sondern vor allem vor Stimmenkauf. In der Wikipedia steht: „Ziel ist es die Einschüchterung von Wählern und den Verkauf von Stimmen zu erschweren. Das Wahlgeheimnis fordert daher auch, dass der Wähler seine Wahl geheim abgeben muss, nicht geheim gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht angenommen werden. Hingegen darf der Wähler nach der Wahl seine Wahlentscheidung öffentlich verkünden. Indem keine Möglichkeit besteht, die Richtigkeit dieser Aussage zu überprüfen, wird Einschüchterung verhindert. Ein unter Druck gesetzter Wähler kann behaupten, die von ihm verlangte Wahl getroffen zu haben, in Wirklichkeit aber frei eine andere Partei gewählt haben.“ Diese Einschüchterung ist mit Foto wieder möglich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Wahlgeheimnis soll nicht (nur) vor dem Staat schützen, sondern vor allem vor Stimmenkauf. In der Wikipedia steht: „Ziel ist es die Einschüchterung von Wählern und den Verkauf von Stimmen zu erschweren. Das Wahlgeheimnis fordert daher auch, dass der Wähler seine Wahl geheim abgeben muss, nicht geheim gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht angenommen werden. Hingegen darf der Wähler nach der Wahl seine Wahlentscheidung öffentlich verkünden. Indem keine Möglichkeit besteht, die Richtigkeit dieser Aussage zu überprüfen, wird Einschüchterung verhindert. Ein unter Druck gesetzter Wähler kann behaupten, die von ihm verlangte Wahl getroffen zu haben, in Wirklichkeit aber frei eine andere Partei gewählt haben.“ Diese Einschüchterung ist mit Foto wieder möglich.</p>
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