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	<title>Kommentare zu: Ökonomie und Akribie: Antigriechischer Affekt der Kanonistik?</title>
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	<description>Nachdenken über Politik, Gesellschaft und Kirche.</description>
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		<title>Von: Ralf</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/10/01/oekonomie-und-akribie/#comment-231</link>
		<dc:creator>Ralf</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 15:13:18 +0000</pubDate>
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		<description>Als selbst mit einer orthodoxen Frau Verheirateter habe ich mich natürlich auch schon mit der Thematik befaßt.
Auch wenn die Ostkirchenregelung (die anfänglich auch noch bei den Unierten galt) für &quot;evangeliumsgemäßer&quot; gehalten wird, stelle ich doch die Frage, wie man die östliche Praxis mit dem Evangelium in Einklang bringen will. Jesus spricht das Scheidungsverbot mehr als deutlich aus, die Jünger fragen ihn gar noch mal danach und er wiederholt, daß die Ehe keinesfalls durch eine Wiederheirat unwiederbringlich zerstört werden darf. Gerade Jesus, der doch alle unsere Schwächen kennt, ist nicht nur hier rigoros. Für mich ist das Evangelium immer noch am evangeliumsgemäßesten. 
Wer meint, Ehe sei nicht Berufung, nicht Martyrum, nicht Opfer - also allesinallem Ehe ist Kreuzesnachfolge - soll nicht heiraten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Als selbst mit einer orthodoxen Frau Verheirateter habe ich mich natürlich auch schon mit der Thematik befaßt.<br />
Auch wenn die Ostkirchenregelung (die anfänglich auch noch bei den Unierten galt) für &#8220;evangeliumsgemäßer&#8221; gehalten wird, stelle ich doch die Frage, wie man die östliche Praxis mit dem Evangelium in Einklang bringen will. Jesus spricht das Scheidungsverbot mehr als deutlich aus, die Jünger fragen ihn gar noch mal danach und er wiederholt, daß die Ehe keinesfalls durch eine Wiederheirat unwiederbringlich zerstört werden darf. Gerade Jesus, der doch alle unsere Schwächen kennt, ist nicht nur hier rigoros. Für mich ist das Evangelium immer noch am evangeliumsgemäßesten.<br />
Wer meint, Ehe sei nicht Berufung, nicht Martyrum, nicht Opfer &#8211; also allesinallem Ehe ist Kreuzesnachfolge &#8211; soll nicht heiraten.</p>
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		<title>Von: Dybart Simpson</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/10/01/oekonomie-und-akribie/#comment-228</link>
		<dc:creator>Dybart Simpson</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 09:29:32 +0000</pubDate>
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		<description>Auch katholischerseits besteht das Bewußtsein, daß ein Rechtssystem - wohl vor allem wegen der menschlichen Begrenztheit in jeder Hinsicht - nicht alle Fälle wirklich gerecht lösen kann. 
In Bezug auf die Ehe hat vor ca. 7 Jahren Gerhard Ludwig Müller zu recht (und unter heftigem Beifall von &quot;Wir sind Kirche&quot;, weil die mal wieder nicht kapiert hatten, worum es geht), darauf hingewiesen, daß der Eucharistieempfang von wiederverheirateten Geschiedenen möglich ist, die subjektiv davon übezeugt sind, daß ihre erste Ehe kanonisch nicht zustande kam. 
Für alle Nichtkanonisten: dies ist dann der Fall, wenn die Ehe aufgrund irgendeines Ehehindernisses zwar nicht zustande kam, dies aber kirchenrechtlich nicht bewiesen werden kann - etwa, weil der andere Partner an einer kanonischen Klärung der Situation keinerlei Interesse hat. 
Es besteht also folgende Situation: tatsächlich hat keine erste Ehe bestanden, einer (Wieder-)Heirat der Geschiedenen steht objektiv also kein Ehehindernis entgegen. Das Nichtzustandekommen der Ehe kann aber aufgrund menschlicher Begrenztheit nicht bewiesen werden, die Kirche muß also davon ausgehen, daß die Ehe besteht. Der Ehepartner ist sich aber sicher, daß die Ehe nicht zustandegekommen ist. Er lebt also objektiv nicht in &quot;dauernder schwerer Sünde&quot;, auch wenn es rechtlich so scheint. In diesem Fall kann nach Absprache mit dem zuständigen Geistlichen die Eucharistie empfangen werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch katholischerseits besteht das Bewußtsein, daß ein Rechtssystem &#8211; wohl vor allem wegen der menschlichen Begrenztheit in jeder Hinsicht &#8211; nicht alle Fälle wirklich gerecht lösen kann.<br />
In Bezug auf die Ehe hat vor ca. 7 Jahren Gerhard Ludwig Müller zu recht (und unter heftigem Beifall von &#8220;Wir sind Kirche&#8221;, weil die mal wieder nicht kapiert hatten, worum es geht), darauf hingewiesen, daß der Eucharistieempfang von wiederverheirateten Geschiedenen möglich ist, die subjektiv davon übezeugt sind, daß ihre erste Ehe kanonisch nicht zustande kam.<br />
Für alle Nichtkanonisten: dies ist dann der Fall, wenn die Ehe aufgrund irgendeines Ehehindernisses zwar nicht zustande kam, dies aber kirchenrechtlich nicht bewiesen werden kann &#8211; etwa, weil der andere Partner an einer kanonischen Klärung der Situation keinerlei Interesse hat.<br />
Es besteht also folgende Situation: tatsächlich hat keine erste Ehe bestanden, einer (Wieder-)Heirat der Geschiedenen steht objektiv also kein Ehehindernis entgegen. Das Nichtzustandekommen der Ehe kann aber aufgrund menschlicher Begrenztheit nicht bewiesen werden, die Kirche muß also davon ausgehen, daß die Ehe besteht. Der Ehepartner ist sich aber sicher, daß die Ehe nicht zustandegekommen ist. Er lebt also objektiv nicht in &#8220;dauernder schwerer Sünde&#8221;, auch wenn es rechtlich so scheint. In diesem Fall kann nach Absprache mit dem zuständigen Geistlichen die Eucharistie empfangen werden.</p>
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		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/10/01/oekonomie-und-akribie/#comment-227</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 08:58:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1263#comment-227</guid>
		<description>Da kann ich Dir uneingeschränkt zustimmen; ich habe den Eindruck (jedenfalls aus Darstellungen wie dem von mir verlinkten Limburger Offizialat), daß viele Offizialate dennoch aus einem &lt;em&gt;pastoralen&lt;/em&gt; Ansatz heraus das Recht sehr weit dehnen – mit Gefahr der Überdehnung. Und das kann es, auch  wenn es gut gemeint ist, ja nicht sein.

Was mich am Prinzip der Oikonomia so anspricht, ist die Anerkennung der Begrenztheit von nicht nur positivem Recht, sondern schlechthin allem in juristische Sprache übersetzten Recht. (Das ist nunmal nötig in einem römischen Rechtssystem – römisches Recht und Scholastik hängen ja eng zusammen. Gibt es eigentlich christliche Gemeinschaften, deren Kanonistik anderen Rechtskreisen zugehört? Gerade ein angelsächsisches oder nordisches Kirchenrecht fände ich sehr interessant.) Die Komplexität des Lebens (und damit wohl auch des vorpositiven Rechts) läßt sich nicht reduzieren auf kodifizierte Rechtstexte. (Biblisch belegen läßt sich das etwa mit Jesu Umgang mit dem Sabbat und seiner Schriftauslegung.)

Deshalb stößt auch das Kirchenrecht an seine Grenzen, wenn man alle Fälle systemimmanent lösen will, wie es die römisch-katholische Kanonistik tut – selbst Dispense bleiben &lt;em&gt;innerhalb&lt;/em&gt; des Rechts. Wie es im weltlichen Recht die Einsicht gibt, daß allein rechtssystemimmanent nicht alles abgedeckt werden kann (und daher weltliche Begnadigungen das Rechtssystem transzendieren, obwohl deren Bedingung selbst rechtsförmig kodifiziert ist), ist die Oikonomia eine Möglichkeit, der Komplexität des Lebens gerecht zu werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da kann ich Dir uneingeschränkt zustimmen; ich habe den Eindruck (jedenfalls aus Darstellungen wie dem von mir verlinkten Limburger Offizialat), daß viele Offizialate dennoch aus einem <em>pastoralen</em> Ansatz heraus das Recht sehr weit dehnen – mit Gefahr der Überdehnung. Und das kann es, auch  wenn es gut gemeint ist, ja nicht sein.</p>
<p>Was mich am Prinzip der Oikonomia so anspricht, ist die Anerkennung der Begrenztheit von nicht nur positivem Recht, sondern schlechthin allem in juristische Sprache übersetzten Recht. (Das ist nunmal nötig in einem römischen Rechtssystem – römisches Recht und Scholastik hängen ja eng zusammen. Gibt es eigentlich christliche Gemeinschaften, deren Kanonistik anderen Rechtskreisen zugehört? Gerade ein angelsächsisches oder nordisches Kirchenrecht fände ich sehr interessant.) Die Komplexität des Lebens (und damit wohl auch des vorpositiven Rechts) läßt sich nicht reduzieren auf kodifizierte Rechtstexte. (Biblisch belegen läßt sich das etwa mit Jesu Umgang mit dem Sabbat und seiner Schriftauslegung.)</p>
<p>Deshalb stößt auch das Kirchenrecht an seine Grenzen, wenn man alle Fälle systemimmanent lösen will, wie es die römisch-katholische Kanonistik tut – selbst Dispense bleiben <em>innerhalb</em> des Rechts. Wie es im weltlichen Recht die Einsicht gibt, daß allein rechtssystemimmanent nicht alles abgedeckt werden kann (und daher weltliche Begnadigungen das Rechtssystem transzendieren, obwohl deren Bedingung selbst rechtsförmig kodifiziert ist), ist die Oikonomia eine Möglichkeit, der Komplexität des Lebens gerecht zu werden.</p>
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	<item>
		<title>Von: Dybart Simpson</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/10/01/oekonomie-und-akribie/#comment-226</link>
		<dc:creator>Dybart Simpson</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 06:27:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1263#comment-226</guid>
		<description>Das Problem liegt m. E. weder im &quot;kalten Kirchenrecht&quot; noch in der &quot;unpastoralen Dogmatik&quot;, sondern im Denken in &quot;juristischen Winkelzügen&quot;. 
Das eigentliche Ziel weltlichen und kirchlichen Rechts ist ja die Feststellung der Wahrheit. Wenn also eine Ehe annuliert wird, dann deswegen, weil juristisch festgestellt wurde, dass nie eine Ehe existiert hat. Hiermit werden keine neuen Tatsachen geschaffen, sondern nur bestehende juristisch festgestellt. 
Wenn man nun beginnt, in juristischen Winkelzügen zu denken und die Tatsachen zu verdrehen, um zu einem zum jetzigen Zeitpunkt gewünschten Ergebnis zu kommen, dann entwertet *das* die im schlimsten Fall sakramentale Ehe, die nun aufgrund von Falschaussagen juristisch annulliert wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Problem liegt m. E. weder im &#8220;kalten Kirchenrecht&#8221; noch in der &#8220;unpastoralen Dogmatik&#8221;, sondern im Denken in &#8220;juristischen Winkelzügen&#8221;.<br />
Das eigentliche Ziel weltlichen und kirchlichen Rechts ist ja die Feststellung der Wahrheit. Wenn also eine Ehe annuliert wird, dann deswegen, weil juristisch festgestellt wurde, dass nie eine Ehe existiert hat. Hiermit werden keine neuen Tatsachen geschaffen, sondern nur bestehende juristisch festgestellt.<br />
Wenn man nun beginnt, in juristischen Winkelzügen zu denken und die Tatsachen zu verdrehen, um zu einem zum jetzigen Zeitpunkt gewünschten Ergebnis zu kommen, dann entwertet *das* die im schlimsten Fall sakramentale Ehe, die nun aufgrund von Falschaussagen juristisch annulliert wird.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Benedikt</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/10/01/oekonomie-und-akribie/#comment-225</link>
		<dc:creator>Benedikt</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 19:52:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1263#comment-225</guid>
		<description>Kein besonders pastoraler Vorschlag.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kein besonders pastoraler Vorschlag.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Tweets die fxneumann · Blog von Felix Neumann erwähnt -- Topsy.com</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/10/01/oekonomie-und-akribie/#comment-224</link>
		<dc:creator>Tweets die fxneumann · Blog von Felix Neumann erwähnt -- Topsy.com</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 19:07:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1263#comment-224</guid>
		<description>[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Felix Neumann erwähnt. Felix Neumann sagte: Gebloggt: Ökonomie und Akribie: Antigriechischer Affekt der Kanonistik? http://bit.ly/n2Kid Kirchliches Eherecht in Rom und der Orthodoxie [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Felix Neumann erwähnt. Felix Neumann sagte: Gebloggt: Ökonomie und Akribie: Antigriechischer Affekt der Kanonistik? <a href="http://bit.ly/n2Kid">http://bit.ly/n2Kid</a> Kirchliches Eherecht in Rom und der Orthodoxie [...]</p>
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