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	<title>Kommentare zu: Mehrheit und Wahrheit</title>
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	<description>Nachdenken über Politik, Gesellschaft und Kirche.</description>
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		<title>Von: jw</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-447</link>
		<dc:creator>jw</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 10:25:18 +0000</pubDate>
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		<description>das würde bedingen, dass die Mehrheit grundsätzlich rational handelt und sich dessen bewusst ist. Wenn man ein weniger positives Menschenbild als du hast, könnte man auch antworten, dass die Mehrheit darauf achtet, dass sie auch Mehrheit bleibt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>das würde bedingen, dass die Mehrheit grundsätzlich rational handelt und sich dessen bewusst ist. Wenn man ein weniger positives Menschenbild als du hast, könnte man auch antworten, dass die Mehrheit darauf achtet, dass sie auch Mehrheit bleibt.</p>
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		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-439</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 14:55:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1712#comment-439</guid>
		<description>Das Abschaffen von Art. 79 III ist natürlich die Standardfrage in jeder Staatsrecht-I-Vorlesung. Geht aber nicht (und das ist herrschende Meinung), das würde dem Sinn von Art. 79 entgegenlaufen, auch wenn man zur Begründung &lt;a href=&quot;http://www.freilaw.de/journal/de/ausgabe_11/11_Heintz_Normlogik%20und%20Ratio.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;sehr interessante Überlegungen&lt;/a&gt; anstellen kann. Und natürlich unterliegt auch eine Verfassungsänderung der rechtsstaatlichen Kontrolle: Zum Zeitpunkt des Beschlusses war schließlich noch die ungeänderte in Kraft, und die zuständigen Organe sind gar nicht in der Lage, gültige verfassungswidrige Gesetze zu beschließen; wie sonst sollte auch Art. 79 III eine Wirkung entfalten können, wenn es keine Prüfung gibt? Nachlesen kannst Du das etwa in Christian Winterhoff: Verfassung - Verfassunggebung - Verfassungsänderung, Tübingen 2007, S. 416, FN 245:
&lt;blockquote&gt;
Die hier gewählte plakative Bezeichnung [»verfassungswidrige Verfassungsänderung«] für die in Rede stehende Konstellation darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Verfassung wegen der Verfassungswidrigkeit des entsprechenden »Rechtsaktes« gar nicht wirksam geändert wird, also strenggenommen gerade &lt;em&gt;keine Verfassungsänderung&lt;/em&gt; [Herv. im Original] vorliegt.
&lt;/blockquote&gt;

Das Grundgesetz könnte zum Abschießen von Flugzeugen auch nicht so geändert werden, wie es das Luftsicherheitsgesetz geregelt hätte (das steht auch im von Dir zitierten Focus-Artikel), da nach &lt;a href=&quot;http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Argumentation des BVerfG&lt;/a&gt; die Regelung »mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar [ist], soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.«</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Abschaffen von Art. 79 III ist natürlich die Standardfrage in jeder Staatsrecht-I-Vorlesung. Geht aber nicht (und das ist herrschende Meinung), das würde dem Sinn von Art. 79 entgegenlaufen, auch wenn man zur Begründung <a href="http://www.freilaw.de/journal/de/ausgabe_11/11_Heintz_Normlogik%20und%20Ratio.html">sehr interessante Überlegungen</a> anstellen kann. Und natürlich unterliegt auch eine Verfassungsänderung der rechtsstaatlichen Kontrolle: Zum Zeitpunkt des Beschlusses war schließlich noch die ungeänderte in Kraft, und die zuständigen Organe sind gar nicht in der Lage, gültige verfassungswidrige Gesetze zu beschließen; wie sonst sollte auch Art. 79 III eine Wirkung entfalten können, wenn es keine Prüfung gibt? Nachlesen kannst Du das etwa in Christian Winterhoff: Verfassung &#8211; Verfassunggebung &#8211; Verfassungsänderung, Tübingen 2007, S. 416, FN 245:</p>
<blockquote><p>
Die hier gewählte plakative Bezeichnung [»verfassungswidrige Verfassungsänderung«] für die in Rede stehende Konstellation darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Verfassung wegen der Verfassungswidrigkeit des entsprechenden »Rechtsaktes« gar nicht wirksam geändert wird, also strenggenommen gerade <em>keine Verfassungsänderung</em> [Herv. im Original] vorliegt.
</p></blockquote>
<p>Das Grundgesetz könnte zum Abschießen von Flugzeugen auch nicht so geändert werden, wie es das Luftsicherheitsgesetz geregelt hätte (das steht auch im von Dir zitierten Focus-Artikel), da nach <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html">Argumentation des BVerfG</a> die Regelung »mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar [ist], soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.«</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stuti</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-438</link>
		<dc:creator>Stuti</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 14:29:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1712#comment-438</guid>
		<description>Das Bundesverfassungsgericht prüft auf Grundlage der Bundesverfassung. Wenn dieses aber geändert/erweitert wird, dann hat es keine Grundlage mehr, auf der er sich berufen kann. Ist ja logisch, sonst wäre eine GG-Aenderung ja überhaupt nicht möglich.
Ein Beispiel dafür wäre das Thema Flugzeug Abschüsse gewesen, dass gekippt wurde aufgrund des Schutzes der Menschenwürde, aber mit einer Änderung des Grundgesetzes dennoch hätte wirksam werden können – was zum Glück nicht geschehen ist.

Links:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,506507,00.html
http://www.focus.de/politik/deutschland/flugzeug-abschuss_aid_104995.html

Und das obwohl die Menschwürde im Artikel 1 steht, welcher nicht abgeschafft werden dürfen.
wiki:
###
Nach Artikel 79 Absatz 3 dürfen die Grundsätze aus Artikel 1 und Artikel 20 sowie Elemente der Bundesstaatlichkeit nicht abgeschafft werden
###

Wobei mir da die Logik dahinter etwas fehlt, denn man kann ja erst Artikel 79 abschaffen um dann den Weg frei zu machen um Artikel 1 und Artikel 20 abzuschaffen … aber das ist ein anderes Thema.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht prüft auf Grundlage der Bundesverfassung. Wenn dieses aber geändert/erweitert wird, dann hat es keine Grundlage mehr, auf der er sich berufen kann. Ist ja logisch, sonst wäre eine GG-Aenderung ja überhaupt nicht möglich.<br />
Ein Beispiel dafür wäre das Thema Flugzeug Abschüsse gewesen, dass gekippt wurde aufgrund des Schutzes der Menschenwürde, aber mit einer Änderung des Grundgesetzes dennoch hätte wirksam werden können – was zum Glück nicht geschehen ist.</p>
<p>Links:<br />
<a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,506507,00.html">http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,506507,00.html</a><br />
<a href="http://www.focus.de/politik/deutschland/flugzeug-abschuss_aid_104995.html">http://www.focus.de/politik/deutschland/flugzeug-abschuss_aid_104995.html</a></p>
<p>Und das obwohl die Menschwürde im Artikel 1 steht, welcher nicht abgeschafft werden dürfen.<br />
wiki:<br />
###<br />
Nach Artikel 79 Absatz 3 dürfen die Grundsätze aus Artikel 1 und Artikel 20 sowie Elemente der Bundesstaatlichkeit nicht abgeschafft werden<br />
###</p>
<p>Wobei mir da die Logik dahinter etwas fehlt, denn man kann ja erst Artikel 79 abschaffen um dann den Weg frei zu machen um Artikel 1 und Artikel 20 abzuschaffen … aber das ist ein anderes Thema.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-434</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 13:30:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1712#comment-434</guid>
		<description>Das Burkaverbot war laut dem Artikel keine Volksinitiative. Volksinitiativen werden nach Art. 139 der Bundesverfassung nur auf materielle und formelle Einheit (eine rein formale Prüfung also) und auf eine Übereinstimmung mit zwingend anzuwendendem Völkerrecht überprüft. Selbstverständlich kann die Bundesverfassung per Volksentscheid so geändert werden, daß dort ein Burkaverbot eingefügt wird.

Natürlich ist die deutsche Kontrolle deutlich stärker: Zunächst müssen Bundestag und Bundesrat mit einer qualifizierten Mehrheit zustimmen, danach prüft der Bundespräsident (mindestens formal, immer mehr aber auch materiell), und danach kann die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Im Gegensatz zum Schweizer Modell gibt es weit mehr Vetoinstanzen, vor allem gibt es eine rechtsstaatliche Kontrolle des Verfahrens (die Judikative kann die Legislative überprüfen), die zudem nicht auf Mehrheitsmeinung beruht, sondern auf einer grundrechtlichen Prüfung.

Zur Kreuz-Entscheidung habe ich etwas im Artikel &lt;a href=&quot;http://fxneumann.de/2009/11/14/rueckzugsgefecht-gegen-die-welt/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Rückzugsgefechte gegen die Welt&lt;/a&gt; geschrieben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Burkaverbot war laut dem Artikel keine Volksinitiative. Volksinitiativen werden nach Art. 139 der Bundesverfassung nur auf materielle und formelle Einheit (eine rein formale Prüfung also) und auf eine Übereinstimmung mit zwingend anzuwendendem Völkerrecht überprüft. Selbstverständlich kann die Bundesverfassung per Volksentscheid so geändert werden, daß dort ein Burkaverbot eingefügt wird.</p>
<p>Natürlich ist die deutsche Kontrolle deutlich stärker: Zunächst müssen Bundestag und Bundesrat mit einer qualifizierten Mehrheit zustimmen, danach prüft der Bundespräsident (mindestens formal, immer mehr aber auch materiell), und danach kann die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Im Gegensatz zum Schweizer Modell gibt es weit mehr Vetoinstanzen, vor allem gibt es eine rechtsstaatliche Kontrolle des Verfahrens (die Judikative kann die Legislative überprüfen), die zudem nicht auf Mehrheitsmeinung beruht, sondern auf einer grundrechtlichen Prüfung.</p>
<p>Zur Kreuz-Entscheidung habe ich etwas im Artikel <a href="http://fxneumann.de/2009/11/14/rueckzugsgefecht-gegen-die-welt/">Rückzugsgefechte gegen die Welt</a> geschrieben.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stuti</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-433</link>
		<dc:creator>Stuti</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 13:15:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1712#comment-433</guid>
		<description>Nein, nichts wird &quot;unkontolliert&quot; beschränkt. Die Kontrolle geht viel weiter als in Deutschland. Denn in der Schweiz prüft erst das Parlament und dann das Volk. In Deutschland hätte die grosse Koalition mit einer 2/3 Mehrheit mal kurz das Grundgesetz ändern können - ohne dass das Volk irgendwas hätte tun können!

Ein gutes Beispiel dafür ist, dass diese Kontrollen durchaus in der Schweiz funktionieren ist beim Thema Burkaverbot zu sehen (http://www.nzz.ch/2007/02/16/il/newzzEY8FT69T-12.html).

Und zum Thema Auslegung der Religionsfreiheit. Da bin ich _persönlich_ eher etwas zu restriktiv, da diese mMn inzwischen immer mehr als &quot;Ausrede&quot; benutzt wird um rechtsstaatliche/demokratische &quot;Regeln/Werte/Gesetze&quot; zu umgehen. Egal ob es nun um das Schächten,  Zwangsehen, Entbindung der Schulpflicht oder sonstiges geht.

SpOn (http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,664896,00.html) hatte da ein guten Absatz:
###
Im Alltag wird diese Diskrepanz zum Beispiel daran deutlich, dass christliche Kreuze in Ämtern und Behörden nach einem höchstrichterlichen europäischen Entscheid abgehängt werden sollen, während muslimische Schüler Gebetsräume in Schulen einklagen und türkische oder arabische Eltern ihren Töchtern verbieten, am Schwimmunterricht teilzunehmen.
###

Wird inzwischen nicht die Mehrheit diskriminiert, nur weil sie eine Mehrheit ist (in dem Fall die Christen in Europa)?

Am Rande - Europäische Menschengerichtshof:
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2009/12/1/news-142325959/detail.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, nichts wird &#8220;unkontolliert&#8221; beschränkt. Die Kontrolle geht viel weiter als in Deutschland. Denn in der Schweiz prüft erst das Parlament und dann das Volk. In Deutschland hätte die grosse Koalition mit einer 2/3 Mehrheit mal kurz das Grundgesetz ändern können &#8211; ohne dass das Volk irgendwas hätte tun können!</p>
<p>Ein gutes Beispiel dafür ist, dass diese Kontrollen durchaus in der Schweiz funktionieren ist beim Thema Burkaverbot zu sehen (<a href="http://www.nzz.ch/2007/02/16/il/newzzEY8FT69T-12.html">http://www.nzz.ch/2007/02/16/il/newzzEY8FT69T-12.html</a>).</p>
<p>Und zum Thema Auslegung der Religionsfreiheit. Da bin ich _persönlich_ eher etwas zu restriktiv, da diese mMn inzwischen immer mehr als &#8220;Ausrede&#8221; benutzt wird um rechtsstaatliche/demokratische &#8220;Regeln/Werte/Gesetze&#8221; zu umgehen. Egal ob es nun um das Schächten,  Zwangsehen, Entbindung der Schulpflicht oder sonstiges geht.</p>
<p>SpOn (<a href="http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,664896,00.html">http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,664896,00.html</a>) hatte da ein guten Absatz:<br />
###<br />
Im Alltag wird diese Diskrepanz zum Beispiel daran deutlich, dass christliche Kreuze in Ämtern und Behörden nach einem höchstrichterlichen europäischen Entscheid abgehängt werden sollen, während muslimische Schüler Gebetsräume in Schulen einklagen und türkische oder arabische Eltern ihren Töchtern verbieten, am Schwimmunterricht teilzunehmen.<br />
###</p>
<p>Wird inzwischen nicht die Mehrheit diskriminiert, nur weil sie eine Mehrheit ist (in dem Fall die Christen in Europa)?</p>
<p>Am Rande &#8211; Europäische Menschengerichtshof:<br />
<a href="http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2009/12/1/news-142325959/detail.html">http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2009/12/1/news-142325959/detail.html</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Purodha Blissenbach</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-432</link>
		<dc:creator>Purodha Blissenbach</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 22:57:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1712#comment-432</guid>
		<description>Ich kann das nicht im Detail ausführen, ich glaube aber, daß man dem zu guten Teilen über unveränderliche Verfassungsgrundsätze gerecht werden kann:
(a) staatliche Regeln (auch die vom Volk direkt bestimmten) müssen immer sehr generelle Regelungen sein, wenn sie etwa zwischen Sakralbauten der einen oder anderen Religionsgemeinschaft unterscheiden, sind sie entweder zu generalisieren oder wären rechtswidrig und würden damit vom Gericht kassiert. Hier könnte man sich vielleicht am kantschen kategorischen Imperativ orientieren.
(b) solche Regelungen dürfen sich nur auf objektiv nachvollziehbare, justitiable, Tatsachen stützen - andernfalls wären sie Unrecht.
(c) Abstimmungen über Einzelfälle sind nur da zulässig, wo es um konkrete Handlungsoptionen im Spektrum ohnehin bereits bestehender konkreter Handlungsoptionen des Staates geht, etwa Bahnprivatisierung, Aufgabe einer Kaserne oder Veränderung einer Grenzlinie. Solche Entscheidung mögne zwar dauerhafte Wirkungen erzeugen, sind aber dadurch, daß sie getroffen wurden, quasi &quot;verbraucht&quot; und müssen danach nicht mehr weiter angewandt werden - anders etwa als Steuerregelungen oder Bauvorschriften, die weiter gelten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann das nicht im Detail ausführen, ich glaube aber, daß man dem zu guten Teilen über unveränderliche Verfassungsgrundsätze gerecht werden kann:<br />
(a) staatliche Regeln (auch die vom Volk direkt bestimmten) müssen immer sehr generelle Regelungen sein, wenn sie etwa zwischen Sakralbauten der einen oder anderen Religionsgemeinschaft unterscheiden, sind sie entweder zu generalisieren oder wären rechtswidrig und würden damit vom Gericht kassiert. Hier könnte man sich vielleicht am kantschen kategorischen Imperativ orientieren.<br />
(b) solche Regelungen dürfen sich nur auf objektiv nachvollziehbare, justitiable, Tatsachen stützen &#8211; andernfalls wären sie Unrecht.<br />
(c) Abstimmungen über Einzelfälle sind nur da zulässig, wo es um konkrete Handlungsoptionen im Spektrum ohnehin bereits bestehender konkreter Handlungsoptionen des Staates geht, etwa Bahnprivatisierung, Aufgabe einer Kaserne oder Veränderung einer Grenzlinie. Solche Entscheidung mögne zwar dauerhafte Wirkungen erzeugen, sind aber dadurch, daß sie getroffen wurden, quasi &#8220;verbraucht&#8221; und müssen danach nicht mehr weiter angewandt werden &#8211; anders etwa als Steuerregelungen oder Bauvorschriften, die weiter gelten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-431</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 22:31:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1712#comment-431</guid>
		<description>Die Beschränkung zielt explizit darauf ab, eine religiös motivierte Handlung zu beschränken. (Selbst wenn die Behauptung stimmen würde, daß Islam=Islamismus und Minarette Machtdemonstrationen sind und Teil der Strategie der Islamisierung des Abendlandes sind: Auch das ist religiös motiviert.) Religionsfreiheit hat auch eine kollektive und eine öffentliche Dimension: Religion darf nicht nur privat betrieben werden, sie darf auch öffentlich und in organisierter Gemeinschaft gelebt und gezeigt werden. Wenn eine muslimische Gemeinde entscheidet, daß dazu ein Minarett gehört, dann gehört das zu ihrer Religionsausübung. (Ich bin da freilich auch geprägt von der sehr weitreichenden Auslegung der Religionsfreiheit, wie sie im deutschen Staatskirchenrecht seit der &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_Rumpelkammer&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Lumpensammler-Entscheidung&lt;/a&gt; vertreten wird.)

Ich kritisiere auch nicht generell, daß Religionsfreiheit beschränkt wird. Grundrechte haben Schranken, spätestens, wenn sie mit anderen in Konflikt kommen. Ich kritisiere, daß im Schweizer System Grundrechte unkontrolliert beschränkt werden können.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Beschränkung zielt explizit darauf ab, eine religiös motivierte Handlung zu beschränken. (Selbst wenn die Behauptung stimmen würde, daß Islam=Islamismus und Minarette Machtdemonstrationen sind und Teil der Strategie der Islamisierung des Abendlandes sind: Auch das ist religiös motiviert.) Religionsfreiheit hat auch eine kollektive und eine öffentliche Dimension: Religion darf nicht nur privat betrieben werden, sie darf auch öffentlich und in organisierter Gemeinschaft gelebt und gezeigt werden. Wenn eine muslimische Gemeinde entscheidet, daß dazu ein Minarett gehört, dann gehört das zu ihrer Religionsausübung. (Ich bin da freilich auch geprägt von der sehr weitreichenden Auslegung der Religionsfreiheit, wie sie im deutschen Staatskirchenrecht seit der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_Rumpelkammer">Lumpensammler-Entscheidung</a> vertreten wird.)</p>
<p>Ich kritisiere auch nicht generell, daß Religionsfreiheit beschränkt wird. Grundrechte haben Schranken, spätestens, wenn sie mit anderen in Konflikt kommen. Ich kritisiere, daß im Schweizer System Grundrechte unkontrolliert beschränkt werden können.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stuti</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-430</link>
		<dc:creator>Stuti</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 18:58:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1712#comment-430</guid>
		<description>Der letzte Absatz trifft es denke ich recht gut, wobei ich dir nicht zustimme, dass das Minerettverbot juristisch gesehen die Religionsfreiheit beschneidet. Den Gleichheitsgrundsatz okay, aber die Religionsfreiheit ... hmm. Das gilt es denke ich zu klären.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der letzte Absatz trifft es denke ich recht gut, wobei ich dir nicht zustimme, dass das Minerettverbot juristisch gesehen die Religionsfreiheit beschneidet. Den Gleichheitsgrundsatz okay, aber die Religionsfreiheit &#8230; hmm. Das gilt es denke ich zu klären.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-429</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 18:39:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1712#comment-429</guid>
		<description>Klar, Deine Kritik trifft natürlich zu, weil ich hier sehr rechtstheoretisch argumentiere. Gleichberechtigt neben anderen Rechtsquellen steht der Mehrheitsentscheid tatsächlich nur dann, wenn es um &lt;em&gt;Rechtsquellen&lt;/em&gt; geht – also die Letztbegründung.

Sobald man sich auf Grundrechte (wie auch immer begründet) als sinnvolle Verfahrensgrundlage geeinigt hat, ist natürlich die Mehrheitsregel das geeignetste (wenn nicht das einzig sinnvolle) Instrument, um zu Entscheidungen zu kommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Klar, Deine Kritik trifft natürlich zu, weil ich hier sehr rechtstheoretisch argumentiere. Gleichberechtigt neben anderen Rechtsquellen steht der Mehrheitsentscheid tatsächlich nur dann, wenn es um <em>Rechtsquellen</em> geht – also die Letztbegründung.</p>
<p>Sobald man sich auf Grundrechte (wie auch immer begründet) als sinnvolle Verfahrensgrundlage geeinigt hat, ist natürlich die Mehrheitsregel das geeignetste (wenn nicht das einzig sinnvolle) Instrument, um zu Entscheidungen zu kommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/12/01/mehrheit-und-wahrheit/#comment-428</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 18:34:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1712#comment-428</guid>
		<description>Ja, die Schweiz ist eines der liberalsten Ländern der Welt mit einer extrem hohen Lebensqualität – Deiner Sicht auf die Schweiz kann ich nur zustimmen.

Das liegt auch bestimmt am politischen System, das großen Wert auf Subsidiarität und Föderalismus legt.

Was nicht geleugnet werden kann, ist, daß das Schweizer direktdemokratische Modell keinen Minderheitenschutz kennt. (Das steht so in Art. 139 der Bundesverfassung.)

Die direktdemokratische Praxis zeigt auch, daß immer wieder Grundrechte verletzt werden. Sei es bei der Religionsfreiheit (das Minarettverbot, bis 1973 war der Jesuitenorden verboten und die Errichtung von Köstern), sei es bei Frauenrechten (Frauenwahlrecht erst 1973 bundesweit, in Appenzell-Innerrhoden sogar erst 1990 – und nicht durch Volksabstimmung, sondern weil ein Gericht die Regelung kippte).

Deine Argumentation ist dann stichhaltig, wenn man an politische Prozesse nicht den Maßstab von Grundrechtsschutz legt, sondern utilitaristische: Dann sind das eben Kollateralschäden, die zu akzeptieren sind, weil netto die »bessere Gesellschaft« herauskommt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, die Schweiz ist eines der liberalsten Ländern der Welt mit einer extrem hohen Lebensqualität – Deiner Sicht auf die Schweiz kann ich nur zustimmen.</p>
<p>Das liegt auch bestimmt am politischen System, das großen Wert auf Subsidiarität und Föderalismus legt.</p>
<p>Was nicht geleugnet werden kann, ist, daß das Schweizer direktdemokratische Modell keinen Minderheitenschutz kennt. (Das steht so in Art. 139 der Bundesverfassung.)</p>
<p>Die direktdemokratische Praxis zeigt auch, daß immer wieder Grundrechte verletzt werden. Sei es bei der Religionsfreiheit (das Minarettverbot, bis 1973 war der Jesuitenorden verboten und die Errichtung von Köstern), sei es bei Frauenrechten (Frauenwahlrecht erst 1973 bundesweit, in Appenzell-Innerrhoden sogar erst 1990 – und nicht durch Volksabstimmung, sondern weil ein Gericht die Regelung kippte).</p>
<p>Deine Argumentation ist dann stichhaltig, wenn man an politische Prozesse nicht den Maßstab von Grundrechtsschutz legt, sondern utilitaristische: Dann sind das eben Kollateralschäden, die zu akzeptieren sind, weil netto die »bessere Gesellschaft« herauskommt.</p>
]]></content:encoded>
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